NACHSCHULUNG

(alle 2 Jahre) auf Grundlage des Thüringer Mustersozialkonzeptes für zertifizierte Spielhallen. Nachschulung „Servicepersonal“ (zertifiziert) › Glücksspiel und Glücksspielmarkt ›

(alle 3 Jahre) auf Grundlage des Thüringer Mustersozialkonzeptes für Spielhallen. Nachschulung „Spielerschutzbeauftrage“ Dauer: 1 Tag von 9.00 – ca.

(alle 2 Jahre) auf Grundlage des Thüringer Mustersozialkonzeptes für zertifizierte Spielhallen. Nachschulung „Spielerschutzbeauftrage“ (zertifiziert) Dauer: 1 Tag von 9.00

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