Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zu Schulungen erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular (über unsere Webseite).

Anmeldungen sind verbindlich, ohne dass es einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung der Firma toppmanagment gegenüber dem Teilnehmer bedarf. Sofern eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird der Teilnehmer hiervon schnellstmöglich nach Eingang der Anmeldung in Kenntnis gesetzt.

Ein Vertragsschluss kommt dann zustande, wenn der Teilnehmer im Anmeldeformular seine Anmeldung durch Klick auf den Button „Jetzt verbindlich buchen“ verbindlich bestätigt. Der Teilnehmer erhält eine Auftragsbestätigung. Der Vertragstext wird unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert und kann vom Teilnehmer ausgedruckt werden.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen behandelt und ausschließlich im erforderlichen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte z.B. zu Werbezwecken wird nur mit ausdrücklicher Genehmigung durchgeführt. Mit Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch toppmanagement zu erhalten.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für Schulungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung sind – sofern in der Schulungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht in der Schulungsgebühr enthalten.

(2) Die Schulungsgebühr ist entsprechend dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu entrichten. Dieses Zahlungsziel ist verbindlich und entscheidet über die Teilnahme an der Schulung. Bei Überweisungen ist zwingend die Rechnungsnummer anzugeben.

(3) Rechnungen werden frühestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Schulungstermin versendet.

(4) Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer automatisch eine Zahlungsbestätigung an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse. Diese gilt gleichzeitig als Teilnahmebestätigung zur Schulung.

(5) Keine Zahlung bis zum Zahlungsziel:
Erfolgt kein Zahlungseingang bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel, wird die Anmeldung zur Schulung automatisch storniert und der Platz wieder freigegeben oder durch einen Wartelistenplatz besetzt.
In diesem Fall erhält der Anmelder automatisch eine Stornorechnung an die im Bestellformular hinterlegte E-Mail-Adresse. Eine gesonderte Stornomitteilung erfolgt nicht.

(6) Kurzfristige Buchungen:
Bei kurzfristigen Buchungen (z. B. innerhalb weniger Wochen oder Tage vor dem Schulungstermin) ist das Zahlungsziel sofort, d. h. der Zahlungseingang muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen – sofern der Zeitraum bis zum Schulungstermin dies zulässt.
Liegt der Schulungstermin weniger als 5 Werktage entfernt und ist bis zum Schulungstag kein Zahlungseingang erfolgt, kann die Gebühr am Schulungstag bar beglichen werden.
Erfolgt keine Zahlung, wird die Teilnahmebescheinigung erst nach vollständigem Zahlungseingang postalisch versendet.

§ 3 Stornierungen und Ausfälle

(1) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an Schulungen bis spätestens zwei Wochen vor dem Schulungstermin schriftlich stornieren. Für Verbraucher gemäß § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.

(2) Kann ein angemeldeter Teilnehmer aus einem von toppmanagement nicht zu vertretenden Grund nicht an der Schulung teilnehmen, bleibt die Teilnahmegebühr bestehen.
Der Anmelder hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen – auch zu einem späteren Termin.

(3) Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Schulungstermin, kann er die Schulung zu einem späteren Termin nachholen.
In diesem Fall wird die Verpflegungspauschale erneut berechnet, die Teilnahmegebühr bleibt unberührt.

(4) Gemeinsame Regelung für Ersatztermine:
In beiden oben genannten Fällen (§3, Absatz 2 und 3) kann der Anmelder einen Ersatztermin benennen.
Wird dieser Ersatztermin ebenfalls nicht wahrgenommen, wird der Platz vollständig storniert und es fällt eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Schulungsgebühr an.

§ 4 Absage und Verlegung von Veranstaltungen 

Die Firma toppmanagement ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grunde abzusagen; ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Die Teilnehmer werden von der Absage unverzüglich nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes informiert. Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet oder ein Ausweichtermin angeboten. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung aus wichtigem Grunde nicht geltend gemacht werden.

Der Unterricht findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Firma toppmanagement statt. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden rechtzeitig vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt.

Die Firma toppmanagement ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

Die Firma toppmanagement behält sich vor, andere als die genannten Referenten zu den Seminaren zu entsenden, falls dies z.B. durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des vorgesehenen Referenten erforderlich wird, Die Erkrankung oder Verhinderung des Referenten, stellt im übrigen auch einen wichtigen Grund für eine Absage der Veranstaltung dar.

§ 5 Haftung

Die Firma toppmanagement und ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten; gleiches gilt für sonstige Personen (Verrichtungsgehilfen), sofern sich die Firma toppmanagement deren Verhalten zurechnen lassen muss.

Für seine physische und psychische Eignung zu der jeweiligen Veranstaltung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, alle Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Für die Anreise zum jeweiligen Veranstaltungsort wird keinerlei Haftung übernommen.

§ 6 Ausschluss von der Teilnahme

Die Firma toppmanagement ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die Firma toppmanagement einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Kursgebühr. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

§ 7 Urheberrechtlicher Schutz

Bild- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltungen unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Es ist untersagt, ohne Genehmigung die überlassenen Unterlagen zu kopieren bzw. Dritten zugänglich zu machen.

§ 8 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

toppmanagement
Koenbergkstr. 3
99084 Erfurt
E-mail: 
info@toppmanagement.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggfs. Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn toppmanagement mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Vertragspartner diese selbst veranlasst hat.

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